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93 %
aller Abrechnungen fehlerhaft (Quelle: Mieterbund)
515 €
durchschnittliche Ersparnis pro Jahr
22,7 Mio.
Mietwohnungen in Deutschland
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Schritt 1 von 3Grunddaten

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Häufige Fragen

Laut § 2 BetrKV sind folgende Kosten umlagefähig: Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Aufzug, Beleuchtung, Gartenpflege, Versicherungen und Schornsteinreinigung. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Reparaturen und Abschreibungen. Vollständige Liste ansehen →